Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders kommen kann, damit muss jeder rechnen, egal ob jung oder alt. Derzeit werden etwa eine Million Menschen in der Bundesrepublik rechtlich betreut. Bestimmen Sie selbst, wer im Notfall über wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens entscheiden soll.
Vollmachten und Verfügungen
Damit alles in Ihrem Sinne ist
Sie können zwischen einer Vorsorge-Vollmacht oder einer Betreuungs-Verfügung wählen. Mit der Vollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, mit der Verfügung einen Betreuer. Ein Betreuer wird – im Unterschied zum Bevollmächtigten – durch das Vormundschafts-Gericht kontrolliert. Allerdings kann er im Notfall nicht so schnell handeln wie ein Bevollmächtigter, da er die Entscheidung des Gerichts abwarten muss. Aber egal für was Sie sich entscheiden, Sie schaffen für Ihre Mitmenschen und für sich selbst bereits im Vorfeld Klarheit über wichtige Fragen.
Haben Sie sich das zum Beispiel schon mal gefragt?
- Welchen Personen vertrauen Sie so sehr, dass Sie diese mit der Erledigung Ihrer Bankgeschäfte, der Entscheidung über Ihren Wohnort oder der Bestimmung über medizinische Behandlungen für Sie beauftragen würden?
- Haben die Menschen, denen Sie vertrauen, einen Überblick über Ihre Finanzen bzw. gibt es Übersichten in Ihren persönlichen Unterlagen?
- Wenn Sie verantwortlich sind für Menschen oder eine Firma, was möchten Sie für diese sicherstellen?
Vertrauen Sie sich an
„Wenn ich nicht mehr kann, regeln das mein Partner oder meine Kinder für mich.“ – Doch Vorsicht! Das gilt nicht automatisch. Denn für rechtsverbindliche Entscheidungen benötigen auch Angehörige Vollmachten. Generell sollten Sie in Vollmachten und Verfügungen nur Personen einsetzen, denen Sie voll vertrauen.
Da die Verantwortung für die betreffenden Personen groß werden kann, fragen Sie sie vorab, ob sie diese Aufgabe übernehmen möchten. Je besser Sie Ihre Vertrauens-Personen im Vorfeld über Ihre Vorstellungen und Wünsche informieren – und diese am besten schriftlich festhalten – umso leichter fällt ihnen bei Bedarf, in Ihrem Sinne für Sie zu entscheiden.
Bitte beachten Sie: Vollmachten und Verfügungen ersetzen kein Testament!
So früh wie möglich
Es muss ja nicht gleich ein Unfall oder eine schwere Krankheit sein. Eine Grippe kann schon ausreichen, dass man vorübergehend auf die Hilfe anderer angewiesen ist, um zum Beispiel seine Bankgeschäfte zu erledigen. Daher ist es sinnvoll, bereits in gesunden Zeiten einer Vertrauens-Person eine „Konto- und Depotvollmacht“ zu erteilen.
Alltägliche Finanzgeschäfte
Mit einer Bankvollmacht kann Ihre Vertrauens-Person für Sie alles regeln, was mit Ihrer Kontoführung im Zusammenhang steht, wie zum Beispiel Überweisungen tätigen, Geld abheben, Wertpapiere an- und verkaufen etc. Wer nur eine Bankvollmacht vorlegen kann, ist nicht dazu berechtigt, beispielsweise Kreditverträge abzuschließen oder Kreditkarten zu beantragen.
Kein Freifahrtschein
Eine Bankvollmacht ist kein Freifahrtschein, das Geld des Vollmachtgebers zu veruntreuen oder zu verschwenden. Denn im Zweifelsfall muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass er für die getätigten Geschäfte einen Auftrag hatte oder diese angemessen und berechtigt waren.
Formulare erhalten Sie von Ihrem Berater
Kommen Sie einfach gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten bei uns vorbei. Ihr Berater hält die gültigen Formulare für Sie bereit und gibt Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Bankvollmacht.