Neue Geldtransferverordnung

seit dem 26. Juni 2017 für alle Kunden

Seit dem 26. Juni 2017 sind wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben durch die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) verpflichtet, zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung, bestimmte Angaben im Zahlungsverkehr zu prüfen und zu übermitteln.

Folgende Daten des Auftraggebers (=Auslöser einer Überweisung oder Lastschrift) sind korrekt anzugeben:

  • bei Geldtransfers innerhalb der EU/EWR der Name
  • bei Geldtransfers außerhalb der EU/EWR der Name und die Adresse (z.B. Schweiz)

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann z.B. der Lastschrifteinzug in Staaten außerhalb des EWR nicht vorgenommen werden.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden seitens unserer Rechenzentrale alle von Ihnen angelieferten Auftraggeberdaten (Name und ggf. Anschrift) im Rahmen der Auftragsverarbeitung geprüft und bei Abweichungen mit den Daten aus der Hauptadresse überschrieben.

Aus diesem Grund ist eine Veränderung der Auftraggeberdaten bei Onlineüberweisungen und Lastschriften zukünftig nicht mehr möglich.

Zuletzt aktualisiert am 15.06.2017