Abgeltungsteuer

Einheitlicher Steuersatz

Sämtliche Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen, Dividenden oder auch Veräußerungsgewinne, werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Gehören Sie einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft an?

Dann erhöht sich für Sie der Vorwegabzug um die Kirchensteuer. Wir können diese für Sie bereits mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen. Einen Antrag hierzu erhalten Sie in Ihrer Geschäftsstelle.

Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug durch uns erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen werden.

Vorteile der Abgeltungsteuer

Vorteile bringt Ihnen die Abgeltungsteuer, wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt.

Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können bei der Steuererklärung statt der Abgeltungsteuer ihren persönlichen Steuersatz geltend machen (Veranlagungsoption).

Finanzplanung anpassen

Wie sich die Abgeltungssteuer auf Sie persönlich auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. Ihrem individuellen Steuersatz, Ihrer Spar- und Anlagestrategie, Ihrem bereits vorhandenem Vermögen und auch von Ihrer Altersvorsorge.

Viele Anlageformen werden attraktiver, manche aber auch unattraktiv. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit Ihrem Berater, gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung.

Diese Information dient nur einem Überblick und ist nicht vollständig. Sie kann die persönliche Beratung durch Finanzamt, Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.