Steuerbescheinigung

Information Steuerbescheinigung

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer entfällt die Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen. Die notwendigen Informationen über den Steuerabzug und eventuell verbleibende Verluste werden bei Bedarf von der Bank nach Ablauf des Kalenderjahres in einer Steuerbescheinigung ausgewiesen.

Informationen zur neuen Steuerbescheinigung können Sie einer Broschüre entnehmen, die wir Ihnen zum kostenlosen Download bereitstellen.