Ein Freistellungsauftrag ist bares Geld wert. Denn für Ledige sind aktuell die Zinseinkünfte in Höhe von bis zu 1.000 EUR steuerfrei. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 2.000 EUR.
Freistellungsauftrag
Zinserträge steuerfrei sichern
Nutzen Sie den Sparer-Freibetrag
Wichtig ist, dass Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen. Denn sonst sind wir verpflichtet, 25 Prozent Abgeltungsteuer und darauf nochmals 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen.
Steuer-Identifikationsnummer
Bei der Änderung eines bereits erteilten Freistellungsauftrags oder bei der Neuerteilung eines Freistellungsauftrags ist seit Januar 2011 unbedingt Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer erforderlich, damit er steuerlich wirksam ist.
Ihre Vorteile
- Sie sparen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
- Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
- Einen erstmaligen Freistellungsauftrag bzw. die Änderung eines bestehenden Freistellungsauftrages können Sie uns jederzeit erteilen
- Bei Online-Freischaltung: Bequeme Abfrage der bei uns hinterlegten Freibetragsgrenze
ledige | Ehegatten (zusammen veranlagt) |
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Sparer-Pauschalbetrag | 1.000 EUR | 2.000 EUR |